Sie werden bei Ihrer Beratung und Planung der Maßnahmen durch verschiedene Stellen gefördert
1. Sanierungsfahrplan BW
Der Sanierungsfahrplan ist Nachfolger des Energisparchecks.
Mit ihm können die zukünfitigen Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt und aufeinander abgestimmt werden. Der GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.) unterstützt den Sanierungsfahrplan.
Der Sanierungsfahrplan kann als Erfüllungsoption 5% der insgesamt vorgeschriebenen 15 % erneuergaben Energien sein, wenn Sie die Heizung tauschen und den Einsatz erneuerbarer Energien nachweisen müssen.
Mit ihmv können die Vorgaben des novellierten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für Wohngebäude im Bestand zu einem Drittel wie oben beschrieben und für Nichtwohngebäude im Bestand zu 100 Prozent erfüllt werden.
2. BAFA-Vorortberatung, individueller Sanierungsfahrplan
Diese öffentlich geförderte Energieberatung hilft Ihnen, Energieeinsparpotenziale in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufzudecken geeignete Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die gezielt
aufeinander abgestimmt sind, zu erhalten.
Sie werden bei der Umsetzung der Maßnahmen durch unterschiedliche Instrumente gefördert. (nicht abschließende Liste!)- KfW-Förderung Programm 151/152 - KfW-Förderung Programm 430 und 431 - Zinsverbilligungen und Tilgungszuschüsse durch den Bund und das Land Baden-Württemberg bei Effizienzhäusern
BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm der BAFA
- mit stark erweiterer Förderung ab 1.1.2020
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